So viel verdienen Influencer – Der Faktencheck

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Herzlich willkommen beim Faktencheck rund um die Vergütung von Influencer:innen.

Mein Job ist es „nicht nur“, Content für Unternehmen, Brands oder einfach meine Social Media Kanäle zu erstellen, sondern mein Job ist es ebenfalls, zu monitoren, was gerade so auf Social Media abgeht und wer/was/wie/wo macht.

Hierbei fällt mir auf, dass das Thema „Werbung“ mittlerweile ganz gut von Influencern verstanden wird. Wo es jedoch noch Lücken zu geben scheint, liegt stark auf Seiten der Unternehmen. Unternehmen und Brands fehlt oft die Praxiserfahrung, wenn es um Influencermarketing geht. Funfact:

50 % of Instagram users are more interested in a brand after seeing an ad for it on Instagram.

Chistina Newberry (2021)

Wenn du als Brand oder Unternehmen die richtige Strategie mit der passenden Idee suchst, schreibe mir hier.

Nun zu meiner Story

Vor einigen Wochen im Gespräch mit einem potentiellen Kooperationspartner:

Ich: „Pro Post und pro Story berechne ich Preis X, da wir über eine langfristige Kooperation sprechen, räume ich Rabatt Z ein“.

Kooperationspartner: „Ja krass, für die Vergütung würde ich auch nur noch Bilder posten“.

Was meinst du wohl: Ist hieraus eine Kooperation entstanden?

An der Art und Weise, wie der Kooperationspartner an mich herangetreten ist, habe ich gemerkt: Das ist sein erstes Mal.

Die Erwartungshaltung seinerseits war riesengroß. Er wollte am liebsten alles gegen nichts haben. Er dachte sich; stattet er mich mit Equipment aus, poste ich im Gegenzug ein paar schöne Bilder und Stories, die er dann wiederum auf seinem Kanal ebenfalls als Content nutzen kann.

Nun kommt die Enttäuschung: Leider läuft das so nicht – mit mir.

Produkte zu bekommen kann in einer Verhandlung mit Influencern stark gewichten, wenn dieser den Mehrwert erkennt und ein wahrer Nutzen dahinter steckt. Kosten sowie Nutzen und Arbeitsaufwand sollten hier abgewogen werden und in einer Relation stehen.

Entscheidest du dich dafür, eine solche Kooperation einzugehen, bekommst du das Equipment, produzierst im Gegenzug Fotos und die Kooperationsvereinbarung ist erfüllt.

Aber Achtung! Zur Verfügung gestellte Produkte müssen nach Einkommenssteuergesetz § 8 (2) als Sacheinnahmen erfasst werden.

§ 8 (2) EstG: “Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge), sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen.”

Quelle: Siehe Link

Das heißt: Ich kann mich als Influencer:in alleine durch Produkte für eine Kooperation „vergüten“ lassen, muss jedoch die PR-Sample, bereitgestellten Güter als betriebliche Einnahmen erfassen.

Bekomme ich also im Rahmen einer Kooperation Laufschuhe gestellt und soll im Gegenzug ein Foto posten, so muss ich den Wert der Schuhe recherchieren und in meiner Einnahmenliste aufführen.

Natürlich gibt es Ausnahmen.

  1. Wenn das Produkt im Werbemittelbereich liegt, als unter 10 € (netto), muss es nicht angeführt werden.
  2. Führt der Kooperationspartner die pauschale Steuer nach § 37b EStG in Höhe von 30 % (Bemessungswert: brutto!) ab, so muss ich als Influencerin das Produkt nicht mehr versteuern. Achtung! Immer schriftlich bestätigen lassen, dass diese Steuer schon abgeführt wurde!
  3. Gibt man die Laufschuhe nach der Produktion der Fotos wieder zurück, entsteht natürlich keine Steuer. Ich habe dann ja keinen Sachwert erhalten.

Entscheidest du dich gegen eine solche Kooperation, ist das auch absolut verständlich.

Checke folgende Punkte, um dir sicher zu sein, dass du nur durch das Produkt vergütet werden möchtest:

  1. Das Produkt bringt einen Mehrwert für dich
  2. Dein Arbeitsaufwand und der Wert des Produktes halten die Waage
  3. Du machst durch die Abgaben der Steuer kein Minusgeschäft

Wichtig hierbei ist vor allem, dass DU diese Kooperation mit dir vereinbaren kannst und für DICH alles passt. Lass also ganz kurz mal das, was deine Community denken könnte, zurückstellen.

Denn wenn du dich mit den Kooperationsvereinbarungen nicht wohl fühlst, merkt deine Community das auch.

Und, was meinst du- kam diese Kooperation zu Stande? Die Auflösung folgt in einem nächsten Artikel.

*Dieser Beitrag ist keine rechtliche Beratung. Gesetze sind online unter https://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html#BJNR010050934BJNE041603123 oder den jeweils angegebenen Direktlink abrufbar.

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